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INKASSORECHTSANWALT.COM

 

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ZAHLUNGSVERZUG

Vielen Unternehmen ist es nicht möglich im Vorfeld schriftlich vereinbarte Zahlungsfristen einzuhalten und geraten somit in Zahlungsverzug. Ist kein Zahlungstermin genannt, so gerät das Unternehmen nach 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug.

Der Gläubiger ist jederzeit berechtigt, vom Tag des eingetretenen Zahlungsverzuges an den Schuldner Verzugszinsen zu berechnen. Eine Studie belegt, dass sich fast jedes fünfte Unternehmen in Deutschland in Zahlungsverzug befindet. Als Grund hierfür nannten die Unternehmen auf Nachfrage von inkassorechtsanwalt.com die lahmende Konjunktur in Deutschland. Als eine Folge unbezahlter Rechnungen komme es bei betroffenen Firmen vermehrt zu Forderungsausfällen, weshalb Rechtsanwalt Oliver Luesgens (in Zusammenarbeit mit einem Netzwerk erfahrener Anwälte) frühzeitig zur Risikominimierung sowie Schadensminderung beauftragt werden.

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